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Schulsystem Hier finden Sie einen kurzen Überblick über das derzeitige deutsche Schulsystem und dessen Einteilung: Primarbereich Die Grundschule als erste Pflichtschule umfasst die Jahrgangsstufen 1-4 (Altersgruppe 6-10 Jahre), in Berlin und Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-6 (6-12 Jahre). Sie wird von allen Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht gemeinsam besucht, sofern sie am Unterricht mit Erfolg teilnehmen können. Neben den Grundschulen gibt es im Primarbereich auch Sonderschulen. Wie im Grundgesetz festgelegt, sind die Grundschulen fast ausschließlich öffentliche Schulen. 1998 betrug der Anteil der privaten Grundschulen lediglich 1,63 % (288 Schulen). Sekundarbereich I Im Sekundarbereich I bauen die allgemein bildenden Schulen auf der gemeinsamen Grundschule auf. In der Mehrzahl der Länder handelt es sich dabei um die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule. In einzelnen Ländern gibt es seit einigen Jahren neue Schularten mit nach Ländern unterschiedlichen Bezeichnungen, in denen die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule pädagogisch und organisatorisch zusammengefasst werden; dazu gehören die Mittelschule, die Regelschule, die Sekundarschule, die Integrierte Haupt- und Realschule, die Verbundene Haupt- und Realschule, die Regionale Schule und die Erweiterte Realschule. Die Gestaltung der Schularten und Bildungsgänge des Sekundarbereichs I geht vom Grundsatz einer allgemeinen Grundbildung, einer individuellen Schwerpunktsetzung und einer leistungsgerechten Förderung aus. Sekundarbereich II Die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen für die 16 - 19-jährigen im Sekundarbereich II umfassen allgemein bildende Schulen und berufliche Schulen in Vollzeit- oder Teilzeitform sowie die Ausbildungsbetriebe des dualen Systems. Die Gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11-13 (in zwei Ländern die Jahrgangsstufen 10-12 bzw. 11-12) und gliedert sich in der Regel in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Aufbauend auf dem Unterricht im Sekundarbereich I treten nach der Einführungsphase in der Qualifikationsphase halbjährige Kurse an die Stelle des Klassenverbandes. Dabei tragen Grundkurse und Leistungskurse zu einer wissenschaftspropädeutischen Ausbildung auf unterschiedlichem Lernniveau bei, wobei die Grundkurse eine grundlegende Ausbildung und die Leistungskurse eine exemplarisch vertiefte Ausbildung vermitteln. Ziel des Lernens und Arbeitens in der Gymnasialen Oberstufe ist die Allgemeine Hochschulreife, die zum Studium an einer Hochschule berechtigt, aber auch den Weg in eine berufliche Ausbildung ermöglicht. Zu den beruflichen Vollzeitschulen gehören die Berufsfachschule, die Fachoberschule, das Berufliche Gymnasium/Fachgymnasium, die Fachschule und weitere Schularten, die nur in einzelnen Ländern vertreten sind bzw. quantitativ von geringer Bedeutung sind. Im dualen System absolvieren in Deutschland zwei Drittel der Jugendlichen je nach Beruf eine in der Regel dreijährige qualifizierte Berufsausbildung. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Ziel der Ausbildung im dualen System ist es, eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem von ca. 355 anerkannten Ausbildungsberufen. Sonderschulwesen Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie unterstützt und begleitet diese Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu erreichen. |